Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Hilfe oder Stolperstein für eine moderne Mitbestimmung?

Betriebsverfassung 4.0 – mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz bereit für die Herausforderungen einer digitalen Arbeitswelt?

Die Digitalisierung macht auch vor der betrieblichen Mitbestimmung nicht Halt. Angesichts der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber reagiert und durch eine befristete Übergangsregelung digitale Betriebsratssitzungen möglich gemacht. Durch das im Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist diese Möglichkeit nun – unter bestimmten Voraussetzungen – dauerhaft vorgesehen. Daneben wurde unter anderem das vereinfachte Wahlverfahren ausgeweitet, ein neuer Mitbestimmungstatbestand für die Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt und dem Betriebsrat bei Fragen im Zusammenhang mit der Einführung von Künstlicher Intelligenz weitergehende Rechte und Ansprüche auf Hinzuziehung eines IT-Sachverständigen eingeräumt.

Nach einem kurzen Impuls zu ausgewählten Neuregelungen möchten wir gerne im bewährten Format mit Ihnen über bisherige Erfahrungen der digitalen Betriebsverfassung diskutieren:

  • Welche Vor- und Nachteile sehen die Betriebsparteien in der neu geschaffenen digitalen Struktur?
  • Funktioniert die neue Flexibilität bei Betriebsratssitzungen, Einigungsstellen und innerbetrieblichen Verhandlungen nur zugunsten der Unternehmen?
  • Streitthema Sachverständiger für KI: zwingend notwendig für die Verhandlungen auf Augenhöhe oder ein unnötiges Kostengrab für Unternehmen?

Darüber wollen wir sprechen. Erfahrungen austauschen. Gemeinsam lernen.

3. StakeholderDialog

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Hilfe oder Stolperstein für eine moderne Mitbestimmung?

am

Mittwoch, den 18. August 2021
 

von 10.30 bis 12.00 Uhr

Bitte melden Sie sich hier auf unserer Seite StakeholderDialog an – Sie erhalten im Anschluss die Zugangsdaten für Zoom. Wenn Sie leider nicht dabei sein können, leiten Sie die Einladung gerne an Ihr interessiertes Umfeld weiter.

Herzliche Grüße
Michael Schubek