Gesundheitsschutz im Homeoffice

Der Beitrag der Betriebsparteien zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit

Mobile Arbeit ist durch die Pandemie in vielen Branchen zur Selbstverständlichkeit geworden und wird auch in Zukunft nicht mehr weichen. Nachdem zu Anfang zahlreiche praktische Regelungs- und Rechtsfragen zur Diskussion standen, ist die Gesundheit der Mitarbeitenden außerhalb der klassischen Betriebsstätte weiter in den Fokus gerückt.

Der Gesetzgeber stärkt und erweitert mit der Schaffung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG in diesem Bereich die betriebliche Mitbestimmung. Die gesetzlichen Unklarheiten und rechtlichen Stolpersteine, angefangen von datenschutzrechtlichen Themen über Fragen zur Arbeitszeit und Ruhepausen bis hin zur Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, bestehen leider weiterhin. Unternehmen sehen sich vielfach in einem Dilemma zwischen einer umfassenden Verantwortung auf der einen und der fehlenden Kontrollmöglichkeit auf der anderen Seite. Die Betriebsparteien können – im Interesse aller Beteiligten – jedenfalls ein Stück mehr Rechtssicherheit schaffen und wichtige Anreize für die (mentale) Gesundheit im mobilen Office bieten.

Wir möchten diese wichtigen Fragen zum Anlass nehmen und in der 5. Auflage unseres Stakeholder-Dialogs einen Blick auf den Gesundheitsschutz unter den besonderen Bedingungen des Homeoffice und der mobilen Arbeit werfen.

Im Anschluss bleibt ausreichend Zeit, um im gewohnten Format Ihre Erfahrungen und Eindrücke aus der Praxis gemeinsam zu diskutieren.

Nach einem kurzen einleitenden Impuls zu den rechtlichen Rahmenbedingungen durch Dr. Thomas Köllmann gibt Dr. med Heinz Pilartz praxisnahe Erklärungen und Hilfestellungen, welche Grundlagen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge zu berücksichtigen sind.

Wir laden Sie ein zum digitalen StakeholderDialog am 6. Mai 2022 um 11.30 Uhr auf der Plattform Zoom. Weitere Informationen und Anmeldung über diesen link