BR-Wahlkampf:  
Was ist erlaubt?

Betriebsrats-Wahlkampf ist Marketing für Mitbestimmung!

 
 

Was ist im Wahlkampf erlaubt? Was dürfen Arbeitgeber und Gewerkschaften?

 

2022 ist Wahljahr! Eine gute Wahlwerbung in eigener Sache ist Voraussetzung einer erfolgreichen Betriebsratswahl. Je größer die Wahlbeteiligung, desto stärker ist zudem eure Legitimation gegenüber dem Arbeitgeber. Doch im Wahlkampf kämpfen alle Beteiligten häufig mit harten Bandagen.

  • Welche Grenzen sind im Wahlkampf zu beachten?
  • Welche rechtlichen Grenzen sind der Einwirkung durch Arbeitgeber und Gewerkschaften gesetzt?
  • Welche Möglichkeiten zur Wahlwerbung eröffnet die Digitalisierung?

Darüber wollen wir sprechen. Erfahrungen austauschen. Gemeinsam lernen.

Wir laden Sie ein zum 

3. digitalen BetriebsratsDialog
am
Donnerstag, den 10. Februar 2022
von 14.00 – 15.15 Uhr

Lukas Jönsson, Rechtsanwalt der Kanzlei LLR Rechtsanwälte, wird uns in die Thematik einführen. Michael Schubek, Geschäftsführer der gemeinnützigen Beratung SolidarConsult, wird den Erfahrungs- und Meinungsaustausch moderieren.

Der BetriebsratsDialog ist ein kostenloses Angebot der Anwaltskanzlei LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und der gemeinnützigen Beratung SolidarConsult gGmbH.

Wir laden Sie herzlich zum digitalen Dialog und zur Vernetzung zwischen Betriebsräten ein.

Melden Sie sich hier an und wir senden Ihnen die Einladung zu Zoom Konferenz zu: Zur Anmeldung