Die Geschäftsführung will die Mietkosten reduzieren. Die Mitarbeitenden möchten die Arbeitswege verkürzen. Arbeit und Familie sollen sich besser miteinander vereinbaren lassen. Und auch die Umwelt soll auch geschützt werden. Viele Perspektiven, Bedürfnisse und Anforderungen.
Liegt beim mobilen Arbeiten eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten vor? Und (wie) werden die Gewinne fair verteilt?
Das waren unsere Fragen, die wir im 1. BetriebsratsDialog am 20.05.2021 von Betriebsräten gründlich erörterten. Nach dem umfassenden Einblick in die rechtliche Situation durch Dr. Daniel Stille diskutierten wir zunächst in Kleingruppen und anschließend im Plenum intensiv.
Einhellige Rückmeldung der Betriebsräte: Der BetriebsratsDialog ist ein Informations- und Vernetzungsangebot, das eine wertvolle Hilfestellung bei der Betriebsratsarbeit leistet. Das Veranstaltungsformat der Anwaltskanzlei LLR und der Betriebsräte-Beratung SolidarConsult wurde dankbar aufgenommen. Dafür sind wir sehr dankbar!
Eindrucksvoll hat Andrea Rawanschad die Ergebnisse in folgenden Schaubild zusammengefasst:
Die Begrifflichkeiten
Telearbeit nach §5 BetrVG, §2 ArbStättV
- Arbeitsplatz zuhause
- Mobiles Arbeiten
- Alternierende Telearbeit
Die Rechtsgrundlagen
- allein Direktionsrecht genügt nicht (ohne arbeitsvertrauliche Grundlage); auch nicht während COVID-19 Pandemie, herrschende Meinung
- auch BV genügt als Rechtsgrundlage nicht (nicht gegen den Willen des AN, mit Einverständnis: ja)
- ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag: ja (dementsprechend auch bei betrieblicher Übung); ; nicht bei Corona, weil allen klar ist, dass es nur vorübergehend gemeint/gewollt war
- allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Anspruch auf Homeoffice?
von Wischiwaschi und zahnlosen Tigern:
- 241 II BGB Rücksichtnahmepflicht
- bislang sagen die Gerichte: nein, allenfalls kurzfristig/vorübergehend
- 28b VII IfSG
- relativ leichtes Drumherumkommen, wenn dokumentiert wird, dass beim AN nicht möglich.
- nicht geregelt, wie oft anzubieten
- nicht bußgeldbehaftet
De facto gibt es keinen Anspruch auf Telearbeit / mobiles Arbeiten!
Gesetzesentwürfe:
- 87 I Nr. 14 BetrVG
- aber kein InitiativR des BR)
- §111, 112 GeWO
- zahnlos und bei Weitem kein „Anspruch“
Besondere Herausforderungen
- Gesundheit- / Arbeitsschutz (u.a. Gefährdungsbeurteilung)
- Datenschutz
- Kosten der Ausstattung (§670 BGB)
- Versicherungsschutz
grundsätzlich in Deutschland, europäisches Ausland, ggf. mit Regelung handhabbar
Wir freuen uns auf den nächsten BetriebsratsDialog mit Ihnen!
Herzliche Grüße
Ihr Michael Schubek (SolidarConsult gGmbH)
und Dr. Daniel Stille (Kanzlei LLR)